Förderprogramm

Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Eisenbahn-Bundesamt

Heinemannstraße 6

53175 Bonn

Tel: +49 228 9826–0

Fax: +49 228 9826–9199

Eisenbahn-Bundesamt

Weiterführende Links:
Eisenbahn-Bundesamt – Informationsseite zur Förderung
Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
vom: 21.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 28.06.2024 B6

Weblink zur Förderbekanntmachung

Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af- TP)
vom: 10.12.2018
Eisenbahn-Bundesamt
Stand: 07.04.2020

Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste für die die am zweiten Samstag des Dezembers jeden Jahres beginnende Netzfahrplanperiode zu stellen. Für den förderfähigen Zeitraum der Netzfahrplanperiode 2018 sowie die Netzfahrplanperiode 2019 kann der Förderantrag innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden.

Weblink zu den Ausführungsbestimmungen

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