Förderprogramm

Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Am Propsthof 51

53121 Bonn

Weiterführende Links:
WSV – Informationen zur Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie regelmäßig Großraum- und Schwerguttransporte (GST) im Linienverkehr mit Schiffen auf deutschen Bundeswasserstraßen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Wasserstraße.

Gefördert werden ein regelmäßig betriebener GST-Linienverkehr mit Schiffen. Der Linienverkehr muss mindestens zwischen 2 Umschlagorten an Wasserstraßen eingerichtet sein und in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten werden, mit mindestens 1 bis 2 Fahrten pro Monat.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die den GST-Linienverkehr auf Wasserstraßen betreiben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Mindestens einer der Umschlagorte des GST liegt an einer Bundeswasserstraße.
  • Sie richten den Linienverkehr langfristig ein und wollen das Angebot über den Bewilligungszeitraum hinaus anbieten.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben, sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie über die Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen
vom: 23.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 26.06.2024 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?