Förderprogramm

Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI)
Forschungszentrum Jülich GmbH

Lützowstraße 109

10785 Berlin

Tel: +49 246 161-2626

Fax: +49 246 161-5837

Projektträger Jülich (PtJ)

Weiterführende Links:
PtJ – Informationsseite zur Förderung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre konventionellen Schienenfahrzeuge zugunsten von klimafreundlichen alternativen Antrieben erneuern oder umrüsten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Beschaffung von Schienenfahrzeugen mit innovativen emissionsarmen Antrieben für den Personen- und Güterverkehr und bei der Errichtung von Betankungs- beziehungsweise Ladeinfrastruktur für diese Schienenfahrzeuge.

Die Förderung ist technologieoffen. Gefördert werden:

  • Schienenfahrzeuge
    • Beschaffung von innovativen Schienenfahrzeugen
    • Umrüstung von Schienenfahrzeugen auf alternative Antriebe
  • Infrastruktur
    • Bau beziehungsweise Umbau von Ladeinfrastruktur und Betankungsinfrastruktur für den Einsatz innovativer Schienenfahrzeuge im deutschen Eisenbahnnetz
    • Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr
  • Machbarkeitsstudien
    • Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten von alternativen Antrieben

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab:

  • Beschaffung und Umrüstung von Schienenfahrzeugen: bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben,
  • Bau beziehungsweise Umbau der Ladeinfrastruktur und Betankungsinfrastruktur (Stand Juli 2022): bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 
  • Elektrolyseanlagen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Erstellung von Studien und Analysen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Investitionen in die Infrastruktur sowie bei Studien und Analysen können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Das Förderverfahren ist einstufig. Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Ihre Fahrzeuge und Infrastruktur erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sowie die technischen Spezifikationen.
  • Sie betreiben die geförderten Investitionen entsprechend der vorgegebenen Zweckbindungsfrist.
  • Sie ermöglichen Dritten einen diskriminierungsfreien Zugang zu der geförderten Infrastruktur.
  • Sie können nicht gefördert werden, wenn Ihr Vorhaben bereits mit Bundesmitteln gefördert wird, über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission ist.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr
vom: 03.02.2021
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 17.02.2021 B5

Zur Einreichung von Förderanträgen wird im Rahmen von separaten Aufrufen mit spezifischen Stichtagen aufgefordert.

Weblink zur Förderrichtlinie

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