Förderprogramm

Schienenpersonenfernverkehr – Anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP-SPFV)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Heinemannstraße 6

53175 Bonn

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Eisenbahnverkehrsunternehmen für den SPFV zugangsberechtigt sind und Trassenentgelte entrichten, können Sie eine anteilige finanzielle Unterstützung bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) finanziert anteilig genehmigte Trassenentgelte der EVU für den SPFV.

Sie können eine anteilige Förderung für in Rechnung gestellte SPFV-Trassenentgelte erhalten. Förderfähig sind Betriebsleistungen im Zeitraum vom 1.10.2023 bis 30.11.2025.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird für jedes Marktsegment im SPFV als marktsegmentspezifischer Förderbetrag für den jeweiligen Förderzeitraum durch die DB Netz AG berechnet.

Ihren Antrag richten Sie an die DB Netz AG, die als Erstempfängerin auftritt. Die DB Netz AG stellt als Erstempfängerin einen Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

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