Förderprogramm

Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

Weiterführende Links:
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021–2027 Kontakt zu den Bewilligungszentren ITSI – IT System für die Innenfonds

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Bewältigung der entstehenden Folgen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihr Projekt im Bereich Asyl, legale Migration, Integration, europäische Solidarität, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration.

Mitfinanziert werden Maßnahmen

  • zur Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems,
  • zur Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedsstaaten und zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehöriger,
  • zur Bekämpfung der irregulären Migration,
  • zur Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Wiedereingliederung in Drittländer als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung,
  • zur Stärkung der Solidarität und gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten und mindestens EUR 100.000 pro Jahr der Projektlaufzeit.

Ihren Antrag richten Sie bitte mindestens 6 Monate vor Projektbeginn schriftlich oder ab dem 1.1.2023 verpflichtend elektronisch über das IT-System für die Innenfonds (ITSI) an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ihren Antrag können Sie frühestens 12 Monate vor dem geplanten Projektbeginn stellen.

Bitte beachten Sie den Förderaufruf sowie weitere Informationen und Kontaktdaten der Bewilligungsstellen im Internet.

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