Förderprogramm

Zusammenhalt durch Teilhabe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundeszentrale für politische Bildung

Regiestelle „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Friedrichstraße 50

10117 Berlin

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Verein oder Verband bei der Finanzierung von Projekten, die bürgerschaftliches Engagement fördern und zu einem lebendigen und demokratischen Miteinander beitragen. Die Förderung ist besonders für ländliche und strukturschwache Gegenden in Deutschland gedacht.

Gefördert werden Maßnahmen in 3 Programmbereichen:

  • Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken,
  • Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten,
  • Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement.

Sie können Ihre Maßnahmen durch Coaching und Supervision ergänzen. Ebenso werden Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Vorhaben, die der Evaluation und Forschung dienen, gefördert. Diese sollten die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten zum Ziel haben. Auch der Transfer und die nachhaltige Sicherung von bewährten Handlungsansätzen fallen unter diese Ziele.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Sie können den Zuschuss für Personalausgaben und Sachausgaben verwenden. Dazu zählen Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 Prozent der Projektausgaben.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der Regiestelle der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

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