Förderprogramm

Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Referat 62D Förderverfahren behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

Weiterführende Links:
easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen eine Asylverfahrensberatung und/oder eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Durchführung einer Asylverfahrensberatung und/oder einer besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.

Bitte richten Sie Ihren Antrag entweder selbst oder über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis zum im Förderaufruf genannten Termin für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und nutzen Sie dabei die dort angegebenen Übermittlungswege.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Förderung können Sie online oder per Post stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Rufen Sie das Portal "easy-online" auf. Nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen können Sie unter BMI-BAMF das Förderprogramm auswählen. Wählen Sie bitte das passende Formular entsprechend dem Förderaufruf.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.
  • Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie alle weiteren Informationen welche im Rahmen der Förderung beachtet werden müssen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Rufen Sie das Portal "easy-online" auf. Nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen können Sie unter BMI-BAMF das Förderprogramm auswählen. Wählen Sie bitte das passende Formular entsprechend dem Förderaufruf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie die Nachweise bei, drucken Sie diesen aus, unterschrieben Sie diesen und senden Sie alle Unterlagen an das BAMF.

Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität Ihres Antrags, möglichen Rückfragen und dem allgemeinen Antragsaufkommen und beträgt etwa zwei bis sechs Monate. Sie können einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.

Fristen

Genaue Fristen können Sie dem Förderaufruf oder der BAMF-Webseite entnehmen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung verfolgen und deren Gemeinnützigkeit von der Finanzverwaltung festgestellt worden ist,
  • sowie Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus.

Über Ausnahmen hiervon entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
  • Sie verfügen idealerweise über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Asylsuchenden.
  • Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifiziertes hauptamtliches Personal ein.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ggf. weiteren Trägern der Asylverfahrensberatung.
  • Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.

Sprachen

Deutsch

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Ein von einem Wirtschaftsprüfer geprüfter, handelsrechtlicher Jahresabschluss, sofern vorhanden
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Vergleichbares
  • Bescheid der Finanzverwaltung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Antragstellenden, der den Förderzeitraum 2025 umfasst
  • ggf. Aufschlüsselung der Fort- und Weiterbildungsausgaben
  • ggf. Aufschlüsselung der Ausgaben für Tagungen und Konferenzen.

Gültigkeitsdauer

Die Förderrichtlinie ist seit dem 20.09.2024 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2027.

Die nächste Förderperiode läuft vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025.

Eine Antragsstellung ist ab dem 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 möglich.

Anträge für die Förderperiode 2026 können voraussichtlich im Herbst 2025 gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20.09.2024

Eine Antragsstellung ist ab dem 18.11.2024 bis zum 08.12.2024 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?