Förderprogramm

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung derzeit nicht möglich

Kurzzusammenfassung

Kurztext

"JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit dem Programm werden Kommunen dabei unterstützt, lokale Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

Volltext

Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie in stabilen Wohnverhältnissen unterzubringen.

Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Hierzu zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die

  • Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere Care Leaver);
  • sozialpädagogische Unterstützung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten;
  • (insbesondere sogenannte Entkoppelte, also junge Menschen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind).

Ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es, die Umsetzung des Programms vor Ort zu planen, zu steuern und zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten.

Um vor Ort bedarfsgerechte Projekte für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen zu konzipieren und umzusetzen, stehen Ihnen vier methodische Bausteine zur Verfügung:

  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit (zum Beispiel Streetwork oder mobile Beratung)
  • Niedrigschwellige Beratung/Clearing (zum Beispiel Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen junge Menschen eine Erstberatung erhalten)
  • Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit)
  • Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung (Schaffung/Erprobung verschiedener in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Menschen, zum Beispiel Housing First)

Die im Rahmen Ihres Vorhabens konzipierten Projekte können entweder durch Sie selbst oder durch örtliche Träger der freien Jugendhilfe (Weiterleitungsempfänger) umgesetzt werden. Im Falle einer Umsetzung durch Träger der freien Jugendhilfe begleitet die von Ihnen eingerichtete kommunale Koordinierungsstelle die Projektumsetzung, führt gemeinsam mit dem Weiterleitungsempfänger/den Weiterleitungsempfängern regelmäßig eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Sie arbeitet sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene eng mit weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen, um die Zielgruppe/Zielgruppen möglichst kohärent zu fördern.

Für die Umsetzung Ihres Vorhabens werden Ihnen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in Form einer Anteilsfinanzierung (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dazu für maximal 5,5 Jahre (im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2027) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personal- und Restkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Region, in der Sie Ihre Maßnahme/Maßnahmen durchführen. Hierbei gelten folgende Fördersätze:

  • 40 Prozent für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier),
  • 60 Prozent für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig).

Pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt die Förderung:

  • im Jahr 2022: bis zu 83.333,33 EUR
  • im Jahr 2023: bis zu 200.000 EUR
  • im Jahr 2024: bis zu 250.000 EUR
  • in den Jahren 2025 bis 2027: jeweils bis zu 300.000 EUR

Leiten Sie die Förderung teilweise an Dritte (Weiterleitungsempfänger) weiter, sind Sie als Zuwendungsempfänger für die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel durch den/die Weiterleitungsempfänger verantwortlich.

Ihren Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) erbringen Sie grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Er kann aber auch durch Ausgaben für Ihr Personal bzw. Personal des Weiterleitungsempfängers erbracht werden, welches für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) oder durch Drittmittel zu erbringen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich für das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ bewerben möchten, müssen Sie an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens reichen Sie bitte zunächst eine Interessenbekundung ein (Interessenbekundungsverfahren). Nach erfolgreicher Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren können Sie einen Antrag stellen (Antragsverfahren). Sowohl das Interessenbekundungs- als auch das Auswahlverfahren wird grundsätzlich elektronisch über das Förderportal Z-EU-S (Link Z-EU-S) abgewickelt.

Teilnahmeberechtigt für das Interessenbekundungs- und das Antragsverfahren sind ausschließlich örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

  1. Interessenbekundungsverfahren
  • Bitte rufen Sie das Förderportal Z-EU-S (foerderportal-zeus.de) auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die Interessenbekundung.
  • Um eine Interessenbekundung einzureichen, müssen Sie sich als Vorhabenträger, aber auch als Teilvorhabenpartner (Weiterleitungsempfänger) zunächst im Förderportal registrieren.
  • Nach erfolgreicher Registrierung steht Ihnen das Formular „Vorhabenkonzept“ im Förderportal und im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite (Link Downloadbereich ESF-Regiestelle) zur Verfügung, welches Sie vollständig ausfüllen, ausdrucken, rechtsverbindlich unterzeichnen und als PDF eingescannt im Förderportal hochladen. Ein (zusätzliches) postalisches Einreichen der Interessenbekundung ist nicht notwendig bzw. vorgesehen.
  • Bitte beachten Sie, dass aus der erfolgreichen Einreichung einer Interessenbekundung kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden kann.
  • Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben prüft Ihre Interessenbekundung.
  • Nach Abschluss der Prüfung werden Sie informiert, ob Sie zum Antragsverfahren zugelassen sind.
  1. Antragsverfahren
  • Sofern Sie nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens für eine Förderung in Frage kommen, fordert Sie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf, innerhalb einer vorgegebenen Frist einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Das Fristende zur Einreichung Ihres Antrags wird Ihnen mit Aufforderung zur Antragstellung bekannt gegeben.
  • Bitte beachten Sie, dass auch aus der Aufforderung zur Antragseinreichung kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden kann.
  • Grundsätzlich ist der Antrag elektronisch zu unterzeichnen. Hierfür nutzen Sie entweder einen elektronischen Identitätsnachweis (eID) durch den kostenlosen eID-Service des Förderportals oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) auf dem PDF-Exportdokument. Sollte Ihnen die Möglichkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht zur Verfügung stehen, ist der Antrag auf dem Förderportal elektronisch einzureichen und zusätzlich auf postalischem Wege (in schriftlicher Form und mit handschriftlicher Unterschrift der vertretungsberechtigten Person/en) zu übermitteln.

2.1 Wenn Sie den Antrag ausschließlich online stellen möchten:

  • Bitte rufen Sie das Förderportal Z-EU-S (foerderportal-zeus.de) auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
  • Das Förderportal enthält alle für die Antragstellung notwendigen Dokumente. Zusätzlich finden Sie diese auch im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite (Link Downloadbereich ESF-Regiestelle).
  • Für die Einhaltung der Frist zur elektronischen Antragsabgabe ist die elektronische Einreichung des Antrags über das Förderportal Z-EU-S maßgeblich.
  • Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben prüft Ihren Antrag im Anschluss.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihre Teilnahme am Programm bewilligt.

2.2 Wenn Sie den Antrag zusätzlich auch postalisch stellen möchten:

  • Alle für die schriftliche Antragstellung notwendigen Dokumente finden Sie ebenfalls im Förderportal und im Downloadbereich der ESF-Regiestellenseite.
  • Drucken Sie den (elektronisch über das Förderportal bereits ausgefüllten und eingereichten) Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn rechtsverbindlich und senden ihn zusammen mit allen dazugehörigen Nachweisen an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Referat 402 – Geschäftszimmer Stichwort „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln.
  • Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingangsstempel beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben maßgeblich.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren für den Online-Antrag.

Informationen zur Registrierung sowie fachliche und technische Hinweise zum Antragsverfahren sind auf dem Förderportal Z-EU-S veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

Interessenbekundungen sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen einzureichen. Sie werden zeitnah nach Ende der Abgabefrist geprüft. Sofern Sie nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens für eine Förderung in Frage kommen, werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Die Frist zur Antragsabgabe beträgt 8 Wochen.

Über die Förderung der Projekte entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufgrund der eingereichten Unterlagen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Fristen

Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung ab 2025 wird derzeit geprüft.

rechtliche Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt für das ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“, wenn Sie örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind.

Für die Gewährung einer Zuwendung reichen Sie bitte einen fristgerechten und vollständigen Antrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein.

Das Vorhaben, für das Sie eine Zuwendung beantragen, darf noch nicht begonnen worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Beabsichtigen Sie, das Vorhaben vorzeitig zu beginnen, beantragen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte einen vorzeitigen Vorhabenbeginn. Auch in diesem Fall haben Sie einen fristgerechten und vollständigen Antrag einzureichen und im Antrag nachvollziehbar darzulegen, weshalb der vorzeitige Vorhabenbeginn erforderlich ist.

Beabsichtigen Sie, die Zuwendung teilweise an Dritte (Weiterleitungsempfänger) weiterzuleiten, muss der Weiterleitungsempfänger seinerseits ebenfalls die Voraussetzungen eines Vorhabenträgers (ordnungsgemäße Geschäftsführung und Buchführung) erfüllen und ein unmittelbares Eigeninteresse an der Projektdurchführung haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Weiterleitungsempfänger maßgeblich an der Projektkonzeption und/oder der Projektdurchführung beteiligt ist. Er soll sich durch Eigenmittel angemessen an der Finanzierung beteiligen. Die Weiterleitung an Dritte ist im Wege eines Weiterleitungsvertrages oder durch Bescheid zu regeln.

weitere Informationen

Gültigkeitsdauer
  • laufendes Programm / Laufzeit: 01.08.2022 – 31.12.2027 (die Möglichkeit einer Laufzeitverlängerung bis 2028 wird derzeit geprüft)
  • Antragsmöglichkeit: besteht aktuell nicht (die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung ab 2025 wird derzeit geprüft)
  • Inkrafttreten der Förderrichtlinie "JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit: 05.09.2024
Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (erste Stufe des Auswahlverfahrens) füllen Sie bitte das Formular „Vorhabenkonzept“ aus und reichen es elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.

Im Rahmen des Antragsverfahrens (zweite Stufe des Auswahlverfahrens) legen Sie für den jeweiligen Förderzeitraum, für den Sie eine Zuwendung beantragen, (entweder elektronisch über das Förderportal Z-EU-S oder postalisch) einen Finanzierungsplan vor. In diesem weisen Sie die geplanten Ausgaben und deren Finanzierung aus.

  • Ihre Angaben zur Finanzierung müssen eine verbindliche Erklärung zur Erbringung Ihres Eigenanteils beinhalten, aus der Art und Höhe sowie Zeitraum der kommunalen Kofinanzierung hervorgehen. Bitte fügen Sie dieser eine Bestätigung zum Ausschluss der Doppelförderung durch Mittel des ESF Plus oder anderen EU-Strukturfonds bei.
  • ESF Plus-Fördermittel weisen Sie im Rahmen der Antragstellung bitte als Gesamtausgaben aus.
  • Planen Sie, im Rahmen der kommunalen Kofinanzierung Mittel Dritter einzubringen, sind diese im Rahmen einer Kofinanzierungserklärung durch Zusagen der Mittelgeber nachzuweisen. Zulässige Drittmittel sind andere öffentliche Mittel (Landesmittel) sowie nichtöffentliche Mittel Dritter, sofern diese Mittel nicht dem ESF Plus oder anderen EU-Fonds entstammen. Bitte legen Sie im Finanzierungsplan die Aufteilung der Finanzierungsquellen (ESF Plus-Mittel sowie nationale öffentliche Mittel und/oder private nationale Mittel) dar. Förderungen, die aus anderen öffentlichen Programmen (EU, Bund, Länder) finanziert werden, dürfen nicht von Ihnen verwendet werden.
  • Beabsichtigen Sie, Mittel teilweise an Dritte (Weiterleitungsempfänger) weiterzuleiten, ist dies mittels Vertrag oder Bescheid zu regeln. Bitte reichen Sie im Rahmen der Antragstellung den Vertrag bzw. Bescheid mit ein.
  • Das Formular „Vorhabenkonzept“ aus der Interessenbekundung wird Ihrem Antrag automatisch beigefügt. Sollten Sie Änderungen am Vorhabenkonzept vornehmen wollen, tragen Sie diese bitte ausschließlich im Formular „Änderungen zum Vorhabenkonzept aus der Interessenbekundung“ ein. Möchten Sie keine Änderungen vornehmen, kreuzen Sie dies im Formular an der entsprechenden Stelle an. Bitte reichen Sie das Formular zusammen mit dem Antrag ein. Auch dieses Formular ist zu unterzeichnen und an der dafür vorgesehenen Stelle im Förderportal hochzuladen (s. unter „Verfahrensablauf“).

Weitere einzureichende Unterlagen im Rahmen der Antragstellung (wie beispielsweise die Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblattes zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union), die Bonitätserklärung sowie Nachweise zu „Personal kommunale Koordinierungsstelle“ und „Personal Projekt“) sind der Checkliste zu den Unterlagen des Antragsverfahrens zu entnehmen, die auf dem Förderportal Z-EU-S (Link Downloadbereich ESF-Regiestelle) veröffentlicht ist.

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