Kurztext
"JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit dem Programm werden Kommunen dabei unterstützt, lokale Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Volltext
Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie in stabilen Wohnverhältnissen unterzubringen.
Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Hierzu zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die
- Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere Care Leaver);
- sozialpädagogische Unterstützung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten;
- (insbesondere sogenannte Entkoppelte, also junge Menschen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind).
Ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es, die Umsetzung des Programms vor Ort zu planen, zu steuern und zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten.
Um vor Ort bedarfsgerechte Projekte für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen zu konzipieren und umzusetzen, stehen Ihnen vier methodische Bausteine zur Verfügung:
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit (zum Beispiel Streetwork oder mobile Beratung)
- Niedrigschwellige Beratung/Clearing (zum Beispiel Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen junge Menschen eine Erstberatung erhalten)
- Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit)
- Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung (Schaffung/Erprobung verschiedener in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Menschen, zum Beispiel Housing First)
Die im Rahmen Ihres Vorhabens konzipierten Projekte können entweder durch Sie selbst oder durch örtliche Träger der freien Jugendhilfe (Weiterleitungsempfänger) umgesetzt werden. Im Falle einer Umsetzung durch Träger der freien Jugendhilfe begleitet die von Ihnen eingerichtete kommunale Koordinierungsstelle die Projektumsetzung, führt gemeinsam mit dem Weiterleitungsempfänger/den Weiterleitungsempfängern regelmäßig eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Sie arbeitet sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene eng mit weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen, um die Zielgruppe/Zielgruppen möglichst kohärent zu fördern.
Für die Umsetzung Ihres Vorhabens werden Ihnen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus in Form einer Anteilsfinanzierung (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dazu für maximal 5,5 Jahre (im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2027) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personal- und Restkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Region, in der Sie Ihre Maßnahme/Maßnahmen durchführen. Hierbei gelten folgende Fördersätze:
- 40 Prozent für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier),
- 60 Prozent für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig).
Pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt die Förderung:
- im Jahr 2022: bis zu 83.333,33 EUR
- im Jahr 2023: bis zu 200.000 EUR
- im Jahr 2024: bis zu 250.000 EUR
- in den Jahren 2025 bis 2027: jeweils bis zu 300.000 EUR
Leiten Sie die Förderung teilweise an Dritte (Weiterleitungsempfänger) weiter, sind Sie als Zuwendungsempfänger für die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel durch den/die Weiterleitungsempfänger verantwortlich.
Ihren Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) erbringen Sie grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Er kann aber auch durch Ausgaben für Ihr Personal bzw. Personal des Weiterleitungsempfängers erbracht werden, welches für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) oder durch Drittmittel zu erbringen.