Kurztext
Wenn Sie als junge Zuwanderin oder junger Zuwanderer ein Bleiberecht haben und in Deutschland studieren oder studieren wollen, können Sie einen Zuschuss für Kurse und Seminare erhalten.
Volltext
Die Otto Benecke Stiftung e. V. unterstützt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dabei, in Deutschland ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.
Sie können die Förderung für folgende Ausbildungsmaßnahmen erhalten:
- studienvorbereitende Sprachkurse in Deutsch, die mit einer Prüfung auf dem Niveau C1 abschließen und die auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) vorbereiten, den Sie für den Zugang zu einer deutschen Hochschule brauchen,
- Sprachkurse in Englisch (B2-Niveau),
- Seminare, die auf das Studium und/oder besondere Bewerbungs- und Prüfungstermine vorbereiten,
- fachspezifische Vorbereitungskurse zum Studienkolleg und Studium,
- Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- oder Hochschulreife,
- Kurse an Studienkollegs.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten des Kurses und Ihrer individuellen Situation. Sie erhalten ihn für die Dauer des Kurses, maximal für 30 Monate.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich bei einer Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H), die ihn prüft und mit einer Empfehlung an die Otto Benecke Stiftung weiterleitet.