Förderprogramm

Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Glinkastraße 24

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Träger der Jugendhilfe sind und sich im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) für die Kinder- und Jugendhilfe engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP).

Gefördert werden:

  • Maßnahmen von nicht staatlichen Organisationen, die im erheblichen Bundesinteresse liegen, 
  • Maßnahmen, die für ganz Deutschland bedeutend sind,
  • Maßnahmen, die nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können,
  • Verbände, Fachorganisationen und Aktivitäten zur Sicherung und Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Vorhaben zur Erfüllung besonderer Aufgaben des Bundes,
  • Modell- und Sondervorhaben,
  • bundesweit die individuelle Begleitung junger zugewanderter Menschen,
  • internationaler Jugend- und Fachkräfteaustausch.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.

Sie stellen Ihren Antrag im Direktverfahren bis spätestens zum 30. November für das Folgejahr unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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