Förderprogramm

ESF Plus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ansprechpunkt:

Servicestelle ElternChanceN

Stiftung SPI, Sozialpädagogisches Institut Berlin

Seestraße 67

13347 Berlin

Weiterführende Links:
Servicestelle ElternChanceN Die Bundesregierung Förderportal Z-EU-S BMFSFJ Informationsseite zum ESF Plus-Programm ElternChanceN BMFSFJ ESF Regiestelle für das ESF Plus-Programm ElternChanceN

Kurzzusammenfassung

Kurztext

In den geförderten Projekten setzen qualifizierte Elternbegleiter:innen Angebote der Bildungsbegleitung für Familien um. Zusammen mit den geförderten Koordinierungsstellen entstehen Netzwerke der Elternbegleitung im Sinne kommunaler Präventionsketten.

Volltext

Familie ist der erste und wichtigste Bildungsort von Kindern. Gerade die frühe Kindheit ist Wegweiser für den späteren Bildungsweg von Kindern. Eine frühzeitige und individuelle Entwicklungsförderung verbessert nachhaltig die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Gerade sozial und ökonomisch benachteiligte Familien bedürfen in der Regel eine systematische Unterstützung, um ihren Kindern in der Bildungsentwicklung eine ausreichende Förderung zu gewährleisten. Gezielte Interventionen in Form niedrigschwelliger Unterstützungsmaßnahmen sind hier ein wirksames Mittel, um Teilhabe- und Bildungschancen zu ermöglichen.

Mit dem ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“ setzt das Bundesfamilienministerium die erfolgreiche Arbeit der Elternbegleitung über ein bundesweites Standortprogramm fort. Elternbegleiter:innen sind qualifizierte pädagogische Fachkräfte. Sie sind vor Ort in Kitas, Familienzentren oder anderen Einrichtungen der Familienbildung aktiv. Sie hören zu, bauen Brücken und helfen mit aufsuchenden Angeboten dort, wo Unterstützung bei Erziehungs- und Bildungsübergangsthemen entlang der unterschiedlichen Entwicklungsphasen des Kindes gebraucht wird. Vor allem durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in besonderen Belastungssituationen passgenauer adressiert und vor Ort unterstützt werden. Elternbegleitung ist ein präventiver Ansatz, der durch Bildungswegbegleitung nicht nur die Kinder, sondern die Familien als Ganze dabei unterstützt, informierte Bildungsentscheidungen zu treffen und Armutsrisikolagen zu überwinden.

Ziel des ESF Plus-Programms ElternChanceN ist die bessere Vernetzung und Etablierung von Elternbegleitung vor Ort. Von 2022 bis 2028 steht dabei die stärkere kommunale Einbindung präventiv wirkender Elternbegleitung durch kooperative Arbeitsformen mit sozialen Partnerinnen und Partnern im Mittelpunkt. Neben der Vernetzung mit dem Jugendamt, weiteren Einrichtungen der Familienbildung, wie beispielsweise Familienzentren, Familienbildungsstätten, Elternschulen, Kitas, Mehrgenerationenhäusern oder Migrationsberatungen, legt das Programm den Schwerpunkt auf die Kooperation mit Grundschulen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Interessensbekundungsverfahren für die beiden Förderphasen im ESF-Plus-Programm ElternChanceN ist abgeschlossen:

  1. Registrierung im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links)
  2. Einreichung der Interessensbekundung mit Vorhabenkonzept und Begleitschreiben des Jugendamts über das Förderportal Z-EU-S
  3. Nach formaler Prüfung der Interessensbekundungen folgt die Auswahl der Vorhaben mittels unabhängiger Gutachter:innen und Berücksichtigung von regionalen Verteilungsschlüsseln, wie beispielsweise Anteil Kinder unter 12 Jahren pro Bundesland.
  4. Ausgewählte Projekte werden zur Antragsstellung über das Förderportal Z-EU-S aufgefordert.
  5. Stellung des Antrags und Zulieferung entsprechender Unterlagen inkl. Finanzplan über das Förderportal Z-EU-S
  6. Erlass der Bescheide durch das BAFzA und Versand an die Träger.

Hinweis: Alle Details und Hilfestellungen zum Interessensbekundungsverfahren und Antragsverfahren sind in den entsprechenden Ausfüllhilfen im Förderportal Z-EU-S zu finden: Siehe unter weiterführende Links

Bearbeitungsdauer

Der Gutachterprozess zur Auswahl der Interessensbekundungen, die zur Antragsstellung aufgefordert werden dauert circa 2 Monate. Für die Prüfung der Antragsunterlagen mit anschließender Bewilligung sind circa 2-3 Monate vorgesehen.

Fristen

Das Interessensbekundungsverfahren der 2. Förderphase findet ab dem 09.09.2025 bis 13.11.2025, 15:00 Uhr statt.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberichtigt sind Kommen und freie Träger der Kinder und Jugendhilfe

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag
  • Anlage zum Antrag auf Projektförderung
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Kofinanzierungserklärung (Drittmittel)
  • Bonitätserklärung inkl. Anlagen
  • Nachweise Personal
    • Arbeitsverträge
    • Zahlungsfluss-/Gehaltsnachweise
    • Arbeitsplatzbeschreibung/Personalbogen
  • Subventionserhebliche Erklärung zum Ausschluss einer Doppelförderung
  • Erklärung zur Achtung der Charta der Grundrechte der EU (GRC)
Gültigkeitsdauer
  1. Förderphase vom 01.06.2022 bis 31.05.2025
  2. Förderphase vom 01.06.2025 bis 31.05.2028

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm „ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken“
vom: 04.09.2024
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 11.09.2024 B1

Das Interessensbekundungsverfahren der 2. Förderphase findet ab dem 09.09.2025 bis 13.11.2025 um 15:00 Uhr statt.

Weblink zur Förderrichtlinie

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