Förderprogramm

Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Referat 505

53107 Bonn

Weiterführende Links:
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie bei der Finanzierung von Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen Unterstützung brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch.

Sie können die Förderung für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen bekommen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung muss bei Maßnahmen, die der Bauerhaltung dienen, mindestens EUR 50.000 betragen. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich nur anteilig und wechselseitig mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers.

Das Bauvorhaben muss durch die Bundesländer oder den Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes schriftlich für die mittel- und langfristigen Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angemeldet werden.

Nach der Aufnahme in die Planungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) müssen Sie den Antrag bei der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von dieser bestimmten Stelle (ein einigen Bundesländern beim Landesjugendamt) einreichen.

Der vollständige Antrag soll dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Baubeginn vorliegen.

Die für den Antrag erforderlichen Formblätter sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder des Bundesverwaltungsamts (BVA) eingestellt.

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