Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Glinkastraße 24

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine Behandlung zur künstlichen Befruchtung in Erwägung ziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt Sie als ungewollt kinderloses Paar mit einem Zuschuss zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen.

Sie erhalten den Zuschuss für durchgeführte Behandlungen im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dazu zählen die In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Wenn Sie verheiratet sind, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 Prozent der Kosten, die Ihnen als Eigenanteil verbleiben, nachdem die Krankenversicherung ihren Teil abgerechnet hat. Als Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhalten Sie die Förderung für die 1. bis 3. Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Ihnen verbleibenden Kosten. Für die 4. Behandlung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 25 Prozent der Kosten des verbleibenden Eigenanteils.

Da Bund und Länder die finanziellen Mittel für den Zuschuss gemeinsam zur Verfügung stellen, gelten für Sie in jedem Bundesland andere Bedingungen und die Höhe Ihres Zuschusses kann unterschiedlich sein.

Kommen Sie aus Sachsen, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Für alle anderen Antragstellerinnen und Antragsteller ist die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes der Ansprechpartner.

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