Förderprogramm

Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Förderung laufender Mehrkosten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre Tiere in tierwohlgerechten Ställen halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Betriebe in der Schweinehaltung, die die Lebensqualität von Schweinen verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.

Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Premiumanforderungen an die Haltung der Tiere entstehen. Berücksichtigt werden vor allem Mehrkosten, die durch Vorgaben an das Platzangebot und die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,

  • bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 und
  • bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Obergrenze der Stufe 2 für die Anzahl der Tiere, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgehen.

Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen im Internet veröffentlicht. Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

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