Förderprogramm

Klimaangepasstes Waldmanagement

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Hofplatz 1

OT Gülzow

18276 Gülzow-Prüzen

Weiterführende Links:
Klimaangepasstes Waldmanagement

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Waldökosysteme in ihrer Resilienz und Anpassungsfähigkeit stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Ihren Maßnahmen zur besseren Anpassungsfähigkeit der Wälder an den Klimawandel.

Gefördert werden Maßnahmen zu folgenden Kriterien:

  • Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung beziehungsweise Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand,
  • Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen,
  • Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen,
  • Verzicht auf Kahlschläge,
  • Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden,
  • Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar,
  • Neuanlage von Rückegassen mit Abständen zwischen ihnen von mindestens 30 Metern, bei verdichtungsempfindlichen Böden von mindestens 40 Meter,
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel,
  • Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur,
  • natürliche Waldentwicklung auf 5 Prozent der Waldfläche.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art des Vorhabens bis zu EUR 100,00 pro Hektar und Jahr. Die Zuwendung wird für das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt und ausgezahlt. Je nach der jeweils verbleibenden Bindefrist Ihrer Maßnahme werden Zuwendungen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln in Aussicht gestellt.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe erfassen Sie Ihre Daten online. Anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und senden innerhalb von 4 Wochen alle erforderlichen Unterlagen an die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).

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