Förderprogramm

Bilaterale Forschungskooperation und Wissensaustausch für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Forschung für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie weltweit Lösungsansätze für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung erforschen oder den internationalen Wissensaustausch im Bereich Forstwissenschaft fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die die Nutzung der Wälder weltweit auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umstellen.

Gefördert werden Vorhaben in den folgenden Bereichen:

  • forstliche Forschungszusammenarbeit: bi- und multilaterale forstliche Forschungsvorhaben,
  • Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich:
    • forstwissenschaftlicher Austausch auf Fachveranstaltungen,
    • Wissensweitergabe in Deutschland,
    • Gruppenschulungen im Ausland.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab:

  • Förderung bi- und multilateraler forstlicher Forschungsprojekte: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, für Unternehmen maximal EUR 500.000,
  • Unterstützung bi- und multilateraler Fachveranstaltungen zur Anbahnung forstwissenschaftlicher Projekte: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Gruppenschulungen in Deutschland für bis zu 15 Personen aus Drittstaaten und für bis zu 3 Wochen: Tage- und Übernachtungsgeld gemäß Bundesreisekostengesetz sowie Inlandsreisen in Deutschland für die Teilnehmenden (in Einzelfällen: Zuschuss zu den Reisekosten für Economy-Flüge nach Deutschland) sowie ein Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 70,00 pro Tag pro gefördertem Teilnehmenden,
  • Fachinformationsreisen für Forstexpertinnen und Forstexperten in Deutschland für maximal 25 ausländische Forstexpertinnen und Forstexperten: Tage- und Übernachtungsgeld gemäß Bundesreisekostengesetz sowie Inlandsreisen in Deutschland für die Teilnehmenden (in Einzelfällen Zuschuss zu den Reisekosten für Economy-Flüge nach Deutschland) sowie Zuschuss zu den Ausgaben für die Planung und Durchführung der Fachinformationsreisen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • Teilnahme an Gruppenschulungen im Ausland für bis zu 15 Teilnehmenden für bis zu 3 Wochen: Tage- und Übernachtungsgeld gemäß Bundesreisekostengesetz, Aufwendungen für Economy-Flüge sowie EUR 70,00 pro Tag pro gefördertem Teilnehmenden,
  • Durchführung von Gruppenschulungen im Ausland für maximal 2 Forstexpertinnen/Forstexperten für maximal 3 Wochen: Aufwendungen für die Flugreise, Reisemittel im Ausland, Tage- und Übernachtungsgelder gemäß Bundesreisekostengesetz sowie für bis zu 15 lokale Teilnehmende ein Tagegeld von EUR 10,00 und bis zu EUR 10,00 pro Teilnehmenden für Catering,
  • Teilnahme und Durchführung von Gruppenschulungen im Ausland für bis zu 15 Teilnehmenden deutscher Institutionen für bis zu 3 Wochen: Aufwendungen für die Flugreise, Reisemittel im Ausland, Tage- und Übernachtungsgelder gemäß Bundesreisekostengesetz sowie für bis zu 15 lokale Teilnehmende ein Tagegeld von EUR 10,00 und bis zu EUR 10,00 pro Teilnehmenden für Catering,
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