Kurztext
Wenn Sie als deutsches Unternehmen der Seeschifffahrt gebrauchte Fischereifahrzeuge modernisieren oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesernährungsministerium unterstützt Sie als Unternehmen der Seefischerei mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland bei der Modernisierung und beim Kauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen für die Seefischerei.
Sie erhalten die Förderung für folgende Investitionsvorhaben:
- Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen,
- Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zum Artenschutz,
- Verbesserung der Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels,
- Qualitätssteigerung,
- Durchführung der Überwachungs- und Durchsetzungsregelung der Union,
- Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs,
- Austausch oder Modernisierung einer Haupt- oder Hilfsmaschine,
- Erhöhung der Bruttoraumzahl eines Schiffes zur Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen und der Energieeffizienz,
- Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, etwa im Bereich der Hydrodynamik oder des Antriebssystems,
- Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei,
- Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen,
- Fischereikontrolle, vor allem für Verfolgungs-, Melde-, und Fernüberwachsysteme, sowie Vorhaben im Zusammenhang mit der Datenerhebung und -verarbeitung,
- Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit sowie des Einkommens von Fischereiunternehmen durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten.
Die Förderung besteht in einem Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die zuschussfähigen Gesamtausgaben müssen
- mindestens 200.000 EUR für Fischereifahrzeuge mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) von über 500,
- mindestens 25.000 EUR für Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 12 Metern Lüa,
- mindestens 10.000 EUR für Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8 Metern bis unter 12 Metern Lüa
betragen.
Davon ausgenommen sind Aufwendungen für die Überwachung und Durchsetzung, zum Zweck der Fischereikontrolle und für die nachhaltige Fangtechnik oder selektive Fanggeräte.
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Landesbehörde.