Förderprogramm

Nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung ukrainischer Wälder

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit (Referat 334)

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Forschung für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Lösungsansätze für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung erforschen oder den Wissensaustausch im Bereich Forstwissenschaft mit der Ukraine fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Wiederherstellung der Wälder in der Ukraine dienen und die Nutzung der ukrainischen Wälder auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umstellen.

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen der forstlichen Forschungszusammenarbeit mit der Ukraine und zur Weitergabe und zum Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Förderfähig sind Projekte mit folgenden thematischen Zielen:

  • Wiederherstellung der ukrainischen Waldökosysteme und deren Ökosystemdienstleistungen wie Bodenschutz, Wasserregulierung, Kohlenstoffbindung und Erhalt der Biodiversität,
  • Waldgesundheit, Waldumbau und Stärkung der Resilienz der bestehenden Wälder gegenüber dem Klimawandel und biotischen wie abiotischen Schäden,
  • Unterstützung des Wiederaufbaus von Wäldern und bei Erweiterung der Waldfläche durch resiliente, klimaangepasste Wälder,
  • integriertes Waldbrandmanagement im Hinblick auf mit Kampfmitteln belasteten Flächen,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und -handels,
  • Verbesserung der Produktivität von Waldressourcen (Holz und Nicht-Holz-Produkte) mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zu sozioökonomischen Aspekten in der Waldwirtschaft, wie der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Stärkung des ländlichen Raumes,
  • Digitalisierung im Bereich Waldmonitoring und -management.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab:

  • Förderung forstlicher Forschungsprojekte: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, für Unternehmen maximal EUR 500.000,
  • Gruppenschulungen in Deutschland für bis zu 15 Personen aus der Ukraine und für bis zu 3 Wochen: Zuschuss zu den Reisekosten für Economy-Flüge nach Deutschland, Tage- und Übernachtungsgeld sowie Aufwendungen für Inlandsreisen in Deutschland gemäß BRKG sowie ein Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 70,00 pro Tag pro gefördertem Teilnehmenden,
  • Durchführung von Gruppenschulungen in der Ukraine für maximal 2 Forstexpertinnen/Forstexperten für maximal 3 Wochen: Aufwendungen für die Flugreise, Reisemittel im Ausland, Tage- und Übernachtungsgelder gemäß BRKG sowie für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzungen, Ausbildungsmaterialien sowie Honorare und für bis zu 15 lokale Teilnehmende ein Tagegeld von EUR 10,00 und bis zu EUR 10,00 pro Teilnehmenden für Catering,
  • Fachinformationsreisen für Forstexpertinnen und Forstexperten in Deutschland für maximal 25 ausländische Forstexpertinnen und Forstexperten: Zuschuss zu den Reisekosten für Economy-Flüge nach Deutschland, Tage- und Übernachtungsgeld sowie Aufwendungen für Inlandsreisen in Deutschland gemäß BRKG sowie ein Zuschuss zu den Ausgaben für die Planung und Durchführung der Fachinformationsreisen mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Das Förderverfahren ist zweistufig für Projekte der Forschungszusammenarbeit und einstufig für Projekte zur Weitergabe und den Austausch von Fachwissen im Forstbereich. Sie können Ihre Projektskizze sowie Ihren Förderantrag zweimal jährlich, zum 1.1. und 1.8. eines jeden Jahres, einreichen.

Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren Antrag reichen Sie bitte elektronisch und per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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