Förderprogramm

Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Referat 333

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
BLE – Informationsseite zum Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) Die Bundesregierung – Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes
Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
vom: 14.01.2025
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 03.02.2025 B3

Vollständige Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vertrags mit der Kontrollstelle einzureichen. Der letzte Antrag muss am 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.

Weblink zur Förderrichtlinie

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