Förderprogramm

Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Sonstige
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

zuständige Landesstellen

Für die Durchführung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden des Landes örtlich zuständig, in dem der Betriebsinhaber seinen Betriebssitz hat.

Rechtsgrundlage

Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 (AgrarFrostBeih2024V) vom 11.11.2024

Der Antrag auf Beihilfe konnte vom Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bei der zuständigen Landesstelle unter Einhaltung der von der Landesstelle vorgegebenen Form und Frist, aber spätestens zum 08.01.2025 gestellt werden.

Weblink zur Verordnung

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