Kurztext
Wenn Sie im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Schwerpunkt Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo).
Gefördert werden Forschungsarbeiten als Einzel- und als Verbundprojekt in den folgenden Modulen:
- Modul A: Forschungsdesiderate und thematische sowie personelle Erweiterungen der WiHo: Identifizierung bestehender Forschungslücken sowie neu identifizierte Forschungsthemen, die für die WiHo-Forschung erstmalig erschlossen werden,
- Modul B: international ausgerichtete Forschungsprojekte: Bewertung und Weiterentwicklung nationaler Problemlagen und Forschungsansätze im internationalen Kontext anderer Länder,
- Modul C: Forschungsaktivitäten anlässlich vorhandener besonderer Informations-/Beratungsbedarfe: empirisch orientierte Forschungsaktivitäten zu hochschul- und wissenschaftspolitischen Themen mit aktuellem und handlungsbezogenem Wissensbedarf,
- Modul D: Datennutzung(spotenzial) und interdisziplinäre datenintensive Forschung:
- Teilmodul – D1: Forschungsprojekte zur Datennutzung, die Entwicklungen in der Wissenschaft insgesamt beziehungsweise in den verschiedenen Disziplinen aus einer analytischen Perspektive in den Blick nehmen,
- Teilmodul D2: Forschungsprojekte, die vorhandene technisch-organisatorische Voraussetzungen und datenbezogene Entwicklungsmöglichkeiten aus einer praktischen Anwendungsperspektive in den Blick nehmen,
- Modul E: Wissenstransfer in die Anwendung und Lehre:
- Teilmodul E1: Konzeption und Durchführung von Transferprojekten mit dem Ziel, generiertes Wissen in die Praxis zu transferieren,
- Teilmodul E2: Konzeptentwicklung Studienangebote/-materialien für WiHo-Studiengänge, Zertifikatskurse et cetera sowie zur Erhöhung der Attraktivität des WiHo-Studienangebots.
Zu den Modulen sind gesonderte unterjährige Förderaufrufe geplant.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Sie erhalten als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Ihre Projektskizze reichen Sie bitte zu den spezifischen Förderaufrufen zu den dort genannten Einreichfristen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderaufrufe.