Kurztext
Wenn Sie als studentischer Verband oder studentische Organisation Veranstaltungen durchführen, damit Studierende als Mitglieder einer Hochschule ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Maßnahmen, um studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen.
Gefördert werden zum Beispiel
- Workshops,
- Kongresse,
- Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Festbetragsfinanzierung oder für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung auch als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Förderung beträgt
- als Festbetragsfinanzierung für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden bis zu 45,00 EUR pro ganzen Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage und
- als Anteilsfinanzierung für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung, wobei die Zuwendung als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.
Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst 12 Monate.
Das Förderverfahren ist einstufig. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.