Förderprogramm

Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Hochschulstrukturen/Wissenschafts- und Hochschulforschung
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
DLR – Informationsseite zur Förderung, inklusive Anmeldung zum E-Mail-Verteiler Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als studentischer Verband oder studentische Organisation Veranstaltungen durchführen, damit Studierende als Mitglieder einer Hochschule ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Maßnahmen, um studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen.

Gefördert werden zum Beispiel

  • Workshops,
  • Kongresse,
  • Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Festbetragsfinanzierung oder für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung auch als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • als Festbetragsfinanzierung für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden bis zu 45,00 EUR pro ganzen Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage und
  • als Anteilsfinanzierung für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung, wobei die Zuwendung als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.

Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst 12 Monate.

Das Förderverfahren ist einstufig. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 01.04.2025 um 12:00 Uhr ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme weist inhaltlich einen klar dargelegten Hochschulbezug auf, fokussiert auf Studierende und besitzt einen bundesweiten Charakter.
  • Sie sehen für Ihre Maßnahme an allen Veranstaltungstagen eine Mindestteilnehmendenzahl von 40 Studierenden vor.
  • Ihre Maßnahmen dauern wenigstens einen Maßnahmetag.
  • Sie führen Ihre Maßnahme in Deutschland durch.
  • Ihre Maßnahme hat keinen verbandsorganisatorischen oder verbandsinternen Charakter, wie zum Beispiel Mitgliederversammlungen und Qualifizierungsmaßnahmen von Verbandsmitgliedern.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
vom: 03.12.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 13.01.2025 B6

Die Antragsfrist endet am 01.04.2025 um 12:00 Uhr.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?