Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Gesellschaft, Innovation, Technologie
Datenwissenschaften/Software-intensive Systeme

Sachsendamm 61

10829 Berlin

Tel: +49 30 67055-9631

Fax: +49 30 67055-742

DLR Projektträger

Weiterführende Links:
DLR KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologien Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS).

Ihr Vorhaben ist auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger einzureichen.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und

im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • Verbände und Vereine sowie
  • sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
  • Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Projekt ist ein industrielles Forschungsvorhaben oder ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben mit einem hohen wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko.
  • Ihr Vorhaben ist ein Einzelvorhaben von einem kleinen und mittleren Unternehmen oder ein Verbundvorhaben, an dem kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
  • In erster Linie wird das Vorhaben den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen Nutzen stiften.
  • Maßgeblich wird das Vorhaben von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“ vom 15.11.2021, zuletzt geändert durch die zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 31.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 20.12.2021 B6

In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Letzter Stichtag ist der 15.10.2025.

Weblink zur Förderrichtlinie

Zweite Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)“
vom: 31.10.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 12.11.2024 B2

Weblink zur 2. Änderung der Förderrichtlinie

 

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