Förderprogramm

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms Win-Win – Durch Kooperation zur Integration

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Beratung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachbereich ESF

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus

Weiterführende Links:
BMAS – Informationsseite zur Förderung „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration Die Bundesregierung Förderportal Z-EU-S

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von jungen Männern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern.

Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Häufig handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht erreicht werden.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen und Aktivitäten in 4 Einzelzielen:

  • Einzelziel 1: Entwicklung, Erprobung und Transfer von neuen sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können, auf andere Kommunen,
  • Einzelziel 2: Transfer, Weiterentwicklung und Erprobung von bereits identifizierten und geförderten sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können, in anderen Kommunen,
  • Einzelziel 3: Entwicklung, Erprobung und Transfer von neuen sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen, auf andere Kommunen,
  • Einzelziel 4: Transfer, Weiterentwicklung und Erprobung von bereits identifizierten und geförderten sozial-innovativen Lösungsansätzen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs und der Heranführung an den Arbeitsmarkt von jungen Männern, die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen, in anderen Kommunen.

Die Laufzeit der Vorhaben beginnt frühestens am 01.12.2024 und endet spätestens am 31.12.2028.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Plus- und Bundesmitteln. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen mindestens 250.000 EUR und höchstens 1.250.000 EUR betragen.

Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung elektronisch über das Projektverwaltungssystem ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

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