Förderprogramm

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich ESF

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus

Tel: +49 355 3554 8691-7

Fax: +49 234 9783 8801-48

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Weiterführende Links:
BMAS ESF: KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige Die Bundesregierung Förderportal Z-EU-S

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.

Gefördert werden Maßnahmen, die sich gezielt am Qualifizierungsbedarf der teilnehmenden Solo-Selbstständigen orientieren.

  • Anlaufstellen sind bundesweit verteilt und zielgruppenspezifisch ausgerichtet. Solo-Selbstständige können sich in einem Erstgespräch über die Förderbedingungen informieren. Gemeinsam mit den Solo-Selbstständigen wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Anschließend wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ein Qualifizierungsscheck ausgestellt.
  • Gefördert werden berufliche Qualifizierungen beziehungsweise Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:

  • für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss beträgt:

  • maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel).
  • maximal EUR 4.500 (netto).

Zu Beginn des Antragsverfahrens wenden Sie sich an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Nach einem kostenlosen Erstgespräch stellt die Anlaufstelle Ihnen als Solo-Selbstständiger oder Solo-Selbstständigem einen Qualifizierungsscheck für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme aus. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen. 

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz und üben Ihre Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus.
  • Zum Zeitpunkt der Scheckvergabe bestehen Sie seit mindestens 2 Jahren am Markt.
  • Sie als gewerbliche und/oder freiberufliche Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger haben maximal ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.
  • Sie betreiben Ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige „KOMPASS“
vom: 28.01.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 28.02.2025 B3

Solo-Selbstständige müssen sich für eine Förderung zunächst an eine kooperierende Anlaufstelle wenden, wo in einem kostenlosen Erstgespräch ihr Qualifizierungsbedarf geprüft wird. Bei positiver Bewertung stellt die Anlaufstelle einen Qualifizierungsscheck aus, mit dem die Qualifizierungsmaßnahme innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden muss, bevor die Erstattung der Kosten durch die DRV KBS nach Einreichung der erforderlichen Nachweisdokumente erfolgt.

Weblink zur Förderrichtlinie

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