Förderprogramm

Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Förderrichtlinie: Gesundheit in der Arbeitswelt

Nöldnerstraße 40–42

10317 Berlin

Weiterführende Links:
FOGA – Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich Gesundheit in der Arbeitswelt forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, Stiftungsprofessuren sowie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt.

Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbundprojekte zu 5 Handlungsfeldern:

  • Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention,
  • Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln,
  • Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung,
  • Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden,
  • Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss, der normalerweise als Anteilsfinanzierung gewährt wird.

  • Projekte werden normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert.
  • Nachwuchsgruppen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Stiftungsprofessuren erhalten für eine mindestens fünfjährige Finanzierung der Professur jährlich bis zu EUR 300.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zusätzlich zu der Richtlinie veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen. Diese konkretisieren die 5 Handlungsfelder. In der 1. Stufe reichen Sie bitte im Rahmen der Aufrufe eine Interessenbekundung bei der BAuA ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Ideenskizze aufgefordert, eine ausführliche Vorhabenbeschreibung und einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

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