Kurztext
Wenn Sie das Weiterbildungsangebot in Ihrem Unternehmen ausbauen und damit die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern oder auch Fachkräfte sichern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur.
Ihre Projekte werden in den folgenden 4 Handlungsfeldern gefördert:
- Weiterbildung im Wandel fördern,
- Gleichstellung gestalten,
- regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.
Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben sollten in der Regel 2.000.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten.
Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Förderaufrufe veröffentlicht. Im Rahmen eines Aufrufs können Sie Interessenbekundungen einreichen. Aufrufe zur Interessensbekundung werden ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht.
Ihre Interessenbekundung reichen Sie bitte elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.