Förderprogramm

ESF-Bundesprogramm – „rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachbereich ESF

Knappschaftsplatz 1

03046 Cottbus

Weiterführende Links:
„rückenwind3“ Die Bundesregierung Förderportal Z-EU-S

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und bei Ihren Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft.

Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Gefördert werden Projekte, die Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialarbeit weiterentwickeln und mit flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten verbinden. Folgende Handlungsfelder können adressiert werden:

  • Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern,
  • Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung, beispielsweise die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, die Erhöhung des Fachkräfteanteils von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen,
  • Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen,
  • Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung, beispielsweise mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate. Dies insbesondere mit Blick auf Geschlecht, Alter, Herkunft, berufliche Biografie und Lebensphasen von Beschäftigten, vor allem auch Quereinsteiger und bisher zu wenig berücksichtigte Zielgruppen,
  • Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft.

Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren.

  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab und beträgt maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Die Gesamtausgaben je Vorhaben sollten EUR 1,2 Millionen nicht überschreiten.

Das Verfahren zur Förderung ist zweistufig angelegt. Nach einem Aufruf zur Interessenbekundung können Sie Ihre Bewerbung innerhalb einer festgelegten Frist über das Förderportal Z-EU-S bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) einreichen.

Service
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