Kurztext
Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe von Familien mit erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen verbessern.
Das BMAS unterstützt Maßnahmen für folgende Zielgruppen:
- Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen,
- Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben,
- Familien, das heißt Eltern und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen und Aktivitäten zur sozialen und ökonomischen Teilhabe der genannten Zielgruppen, mit folgenden möglichen Handlungsansätzen:
- Beratungs- und Coachingangebote und Familiencoaches mit einer ganzheitlichen Beratung, beispielsweise zu den Bereichen: eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme,
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie von lokalen Bildungs- und Hilfsangeboten,
- Erhalt der Beschäftigung und/oder Ausweitung einer Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung,
- Unterstützung von Eltern mit Behinderungen,
- Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem ESF Plus und Bundesmitteln. Je nach Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen 700.000 EUR und 3.000.000 EUR betragen.
Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung elektronisch über das Projektverwaltungssystem ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).
Im gesamten Förderzeitraum sind 2 Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und ein daran anschließendes Antragsverfahren geplant.