Förderprogramm

Musikfonds

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Musikfonds e.V.

Bornemannstraße 16

13357 Berlin

Weiterführende Links:
Musikfonds – Projektförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik.

Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal EUR 50.000 pro Projekt und Jahr.

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 12.07.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.
  • Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.
  • Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
  • Bei Förderbeträgen ab EUR 25.000 können Sie eine Ko-Finanzierung in angemessener Höhe nachweisen.
  • Keine Förderung erhalten Sie für Projekte, die bereits eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Musikfonds – Fördergrundsätze des Musikfonds e.V.

Stand 3. März 2023

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst.

Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds auch alle genreübergreifenden Zwischenbereiche sowie interdisziplinären Ansätze der aktuellen Musikproduktion von Sub- bis Hochkultur an.

Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch andere Förderungen (z.B. zeitlich befristete Stipendien oder stipendienartige Förderungen) vergeben werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur:innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.

Antragsteller:innen müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zu Deutschland aufweisen.

Der Fonds fördert zeitlich befristete Projekte mit maximal 50.000 EUR oder Stipendien im Rahmen der jeweiligen Programme. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen. Auch die Förderung von Ankäufen (z.B. von Instrumenten) ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 EUR p.a. nicht übersteigen darf.

Die Förderung wird in der Regel als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Fördermittel sollen so eingesetzt werden, dass weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Eine Ko-Finanzierung ist insbesondere bei höheren Förderbeträgen (>= 25.000 EUR zwingend erforderlich.

Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium (bzw. eine andere vom Fonds eingesetzte Jury) noch nicht begonnen haben.

Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten. Die Förderung des Musikfonds aus Mitteln der BKM steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren.

Im Rahmen der im vorletzten Absatz dieser Fördergrundsätze angeführten Trias von „Werk – Interpretation – Veranstaltung / Vermittlung“ kann die Produktion von Ton- und Bildträgern partieller Bestandteil einer Förderung sein, insbesondere bei innovativen
Formen der Dokumentation.

Diese Fördergrundsätze werden durch Förderregularien ergänzt, die Hinweise für Antragsteller:innen und relevante zuwendungsrechtliche Regelungen enthalten. Die Förderregularien werden vom Kuratorium des Musikfonds e.V. im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung beschlossen.

Im Zentrum des Musikfonds steht die allgemeine Projektförderung. Für Anträge in speziellen Bereichen können besondere Antragsbedingungen und -ziele formuliert werden.

Im Mittelpunkt der Projektförderung steht die Trias „Werk - Interpretation - Veranstaltung/Vermittlung“. Anträge können jedoch auch für Teilbereiche gestellt werden.

Pro Jahr sind drei Förderrunden vorgesehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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