Förderprogramm

Kulturelle Filmförderung: Verleihförderung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme beantragen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Referat K 35

Potsdamer Platz 1

10785 Berlin

Weiterführende Links:
Kulturelle Filmförderung Kulturelle Filmförderung – Antragsfristen und Termine Kulturelle Filmförderung – Anträge und Merkblätter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 50.000 für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.

Ihren Antrag auf Verleihförderung müssen Sie schriftlich stellen.

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