Förderprogramm

Kulturelle Filmförderung: Förderung Filmproduktion Kinderfilme und Kinderkurzfilme beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.

Volltext

Die Förderung programmfüllender Kinderfilme und Kinderkurzfilme erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film.

Für programmfüllende Kinderfilmvorhaben (von mindestens 59 Minuten) können Sie

  • grundsätzlich Fördermittel von bis zu EUR 500.000 erhalten und
  • in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der besonderen künstlerischen Qualität des Vorhabens und des Finanzbedarfs sogar bis zu EUR 1 Million.

Für Kinderkurzfilme (bis 30 Minuten) können Sie

  • grundsätzlich Fördermittel bis zu EUR 30.000 erhalten und
  • in wenigen besonderen Ausnahmefällen auch höhere Förderungen.

Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich beim Bundesarchiv und zusätzlich per E-Mail beim Kuratorium junger deutscher Film (antrag@kjdf.org) stellen.

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