Förderprogramm

Förderung im Rahmen des German Motion Picture Fund

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

FFA Filmförderungsanstalt

Große Präsidentenstraße 9

10178 Berlin

Tel: +49 30 27577-0

Fax: +49 30 27577-111

FFA Filmförderungsanstalt

Weiterführende Links:
FFA Filmförderungsanstalt – German Motion Picture Fund (GMPF)
Rechstgrundlage

German Motion Picture Fund GMPF
Richtlinie der BKM
vom: 28.06.2024
Die Beaufragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weblink zur Förderrichtlinie

GMPF-Richtlinienänderung in Kürze
von: 2025
Die Beaufragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
German Motion Picture Fund

Für den GMPF gibt es keine Einreichfristen, Sie können Ihr Projekt laufend einreichen, spätestens jedoch 6 Wochen vor Drehbeginn. 

Weblink zur Übersicht der Richtlinienänderung 2025

Service
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