Kurztext
Wenn Sie arbeitslos sind und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit einem Zuschuss die ersten Schritte erleichtern.
Volltext
Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.
Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:
- 6 Monate lang erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich bekommen Sie 300,00 EUR monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
- Wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, erhalten Sie anschließend neun Monate lang eine Förderung von je 300,00 EUR.
Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.
Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.