Innerhalb welchen Zeitraumes werden Existenzfestigungen oder Folgeinvestitionen gefördert?
Auch nach Gründung eines Unternehmens besteht die Möglichkeit, Förderdarlehen für Festigungsvorhaben bzw. Folgeinvestitionen zu beantragen.
So können das ERP-Kapital für Gründung innerhalb von drei Jahren und das ERP-Gründerkredit - StartGeld innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit für Festigungsinvestitionen in Anspruch genommen werden.
Festigungsinvestitionen sind auch in weiteren Darlehensprogrammen der KfW sowie der Förderbanken der Länder förderfähig.