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ERP-Regionalförderprogramm
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Arbeit; Existenzgründung & -festigung; Regionalförderung; Unternehmensfinanzierung |
| Fördergebiet: | Bund - GRW-Gebiete |
| Förderberechtigte: | Existenzgründer/in; Unternehmen |
| Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
ERP-Regionalförderprogramm
Ziel und Gegenstand
Das ERP-Regionalförderprogramm dient kleinen und mittleren Unternehmen zur langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern (siehe
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)).
Mitfinanziert werden
–
der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
–
gewerbliche Baukosten,
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die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen,
–
Betriebs- und Geschäftsausstattung,
–
immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
–
die Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals,
–
Management-Hilfen und Beratung,
–
Ausbildungsmaßnahmen sowie
–
Maßnahmen zur Sicherstellung einmaliger Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden (z.B. Marktforschung und -information).
Für kleine Unternehmen im Sinne der
KMU-Definition der EU besteht ein KU-Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
–
Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
–
Angehörige der Freien Berufe,
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in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gem.
KMU-Definition der EU sowie
–
natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien verpachten oder vermieten.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss in den strukturschwachen Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchgeführt werden und eine angemessene Zahl von Arbeitsplätzen schaffen oder vorhandene Arbeitsplätze sichern.
Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien werden nicht gefördert.
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben bei einem Finanzierungsanteil von
–
bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten in den Regionalfördergebieten der alten Länder und
–
bis zu 85% der förderfähigen Investitionskosten in den neuen Ländern und in Berlin.
Die Kreditlaufzeiten betragen bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu 15 Jahre (für Kredite zur Finanzierung von Bauvorhaben bis zu 20 Jahre) bei höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.
Im KU-Fenster gelten besonders günstige Konditionen.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen
Mit dem
Subventionswertrechner der KfW können Subventionswerte und Beihilfeintensitäten von Krediten auf Basis aktuell gültiger Konditionen berechnet werden.
Antragsverfahren
Anträge werden über die Hausbank an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
gerichtet. Förderanträge können auch über die
elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
Quelle
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 11. August 2009, Bundesanzeiger Nr. 135 vom 10. September 2009, S. 3217; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand September 2011; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 17. Oktober 2011.
Wichtige Hinweise
Der thematische Zuschnitt des ERP- und des KfW-Förderangebots soll zum 1. Januar 2012 neu gestaltet werden. Damit sollen Überschneidungen von KfW- und ERP-Förderung abgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden. Die ERP-Förderung soll sich künftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung fokussieren. Die KfW-Programme sollen die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung abdecken.
09.11.11
In Abstimmung mit dem BMWi finanziert die KfW Bankengruppe seit September 2010 neben Investitionsmaßnahmen in den bestehenden Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (A–C Fördergebiete) auch Vorhaben in den D-Fördergebieten der alten Bundesländer. Eine Liste der Fördergebiete kann im Internet unter
http://www.kfw.de eingesehen werden.
28.09.10
Durch den Koordinierungsausschuss der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurde am 11. August 2009 der Teil II des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe beschlossen. Als Anhang 6 dieser Bekanntmachung wurde auch die Richtlinie für ERP-Förderkredite neu veröffentlicht.
11.09.09
Die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien wurde im Rahmen der Weiterentwicklung der KfW- und ERP-Umweltförderung zum 1. Januar 2009 in dem
KfW-Programm Erneuerbare Energien gebündelt. Vor diesem Hintergrund wurde die Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im ERP-Regionalförderprogramm eingestellt.
03.03.09
Zum 1. Januar 2009 erfolgte die Umsetzung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU in den ERP- und KfW-Förderprogrammen. Die Verordnung fasst die vier zuvor gültigen Freistellungsverordnungen, zu denen u.a. die KMU-Freistellungsverordnung zählte, in einer einzigen Vorschrift zusammen. Darüber hinaus wird erstmals die Möglichkeit eröffnet, Umweltschutzbeihilfen im Rahmen einer Freistellungsverordnung zu vergeben. Neben erleichterten Bedingungen für die Vergabe von Beihilfen sind vor allem die höheren Beihilfeintensitäten im Bereich der KMU-Förderung hervorzuheben. Diese wurden für Investitionsbeihilfen von 15% für kleine und 7,5% für mittlere Unternehmen auf 20% für kleine und 10% für mittlere Unternehmen angehoben.
02.01.09
Die KfW hat im Rahmen der „Initiative kleiner Mittelstand“ zum 1. Juli 2008 im ERP-Regionalförderprogramm ein Förderfenster für kleine Unternehmen mit einer Zinspräferenz von 25 Basispunkten eingeführt. Analog zum
KfW-Unternehmerkredit wurde das Laufzeitangebot um eine 5-jährige Laufzeit mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und 5-jähriger Zinsbindungsfrist erweitert.
Die Förderung wird als Beihilfe unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gewährt. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben enthält das
Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen der KfW.
02.04.13
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des
KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert.
30.01.09
Die Mittel des ERP-Regionalförderprogramms können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
Die
Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil der Richtlinie.
02.04.13
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail
Internet
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
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