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Bildungsprämie - Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen
| Förderart: | Zuschuss |
| Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
| Fördergebiet: | Bund |
| Förderberechtigte: | Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Bürgerservice Bildungsprämie |
Bildungsprämie – Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Instrument der Bildungsprämie die individuelle berufliche Weiterbildung, insbesondere von Zielgruppen mit niedrigem Einkommen.
Gefördert werden
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Beratungsleistungen durch ausgewählte Beratungsstellen (Prämienberatung) sowie
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die Erstattung von Kurs- oder Prüfungsgebühranteilen für die individuelle berufliche Weiterbildung (Prämiengutscheine).
Ziel ist es, mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung zu motivieren und zu befähigen.
Antragsberechtigte
Zielgruppe der Förderung sind Weiterbildungsinteressierte, die sich aus finanziellen Gründen bislang nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt haben bzw. beteiligen konnten.
Antragsberechtigt sind
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für die Erstattung von Prämienberatungen: anerkannte Beratungsstellen,
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für die Erstattung von Prämiengutscheinen: Weiterbildungsanbieter mit Sitz in Deutschland.
Voraussetzungen
Prämiengutscheine können Erwerbstätige (auch während des Mutterschutzes oder in Elternzeit) erhalten, die durchschnittlich mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 EUR (40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist für den Erhalt des Prämiengutscheins verpflichtend.
Beratungsstellen müssen sich durch umfassende Kenntnisse in der Weiterbildung auszeichnen und neutral beraten. Sie werden bundesweit nach einheitlichen Kriterien vom Bund im Einvernehmen mit dem jeweiligen Sitzland ausgewählt.
Weiterbildungsanbieter müssen auf ihre Eignung geprüft sein.
Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
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pro Prämienberatung 30 EUR,
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pro Prämiengutschein 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren, maximal 500 EUR.
Pro Person kann alle zwei Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
Antragsverfahren
Weiterbildungsinteressierte können Prämiengutscheine bei den knapp 600 Bildungsprämienberatungsstellen erhalten. Die Adressen finden sich unter
http://www.bildungspraemie.info/de/170.php.
Weitere Informationen unter
Bürgerservice Bildungsprämie
Tel. (08 00) 26 23 000 (Förderberatung)
E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de
Internet: http://www.bildungspraemie.info
Tel. (08 00) 26 23 000 (Förderberatung)
E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de
Internet: http://www.bildungspraemie.info
Mit der Abwicklung der Förderanträge, die durch Weiterbildungsträger oder Beratungsstellen eingereicht werden, hat das BMBF das
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 2
50728 Köln
Referat II B 2
50728 Köln
beauftragt.
Die Förderung für Beratungsleistungen endet am
30. November 2013. Anträge auf Erstattung von Prämiengutscheinen können laufend bis zu sechs Monate nach Entgegennahme des Gutscheins, spätestens aber bis zum
31. Mai 2014 gestellt werden. Vordrucke und weitere Informationen werden im Internet bereitgestellt. Den Beratungsstellen stehen Online-Tools zur Verfügung.
Quelle
Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 29. November 2011, Bundesanzeiger Nr. 182 vom 2. Dezember 2011, S. 4270; Pressemitteilung des BMBF vom 14. November 2011; Informationen des Projektträgers, Stand Juli 2012.
Wichtige Hinweise
Am 1. Dezember 2011 hat die zweite Förderphase der Bildungsprämie begonnen. Es stehen 35 Mio. EUR zur Verfügung. Seit Programmbeginn 2008 wurden über 165.000 Prämiengutscheine ausgegeben. 74% der Begünstigten sind Frauen, 89% Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, 15% haben einen Migrationshintergrund.
31.07.12
Neben dem Prämiengutschein, der Gegenstand der vorliegenden Richtlinie ist, kann im Rahmen der Bildungsprämie auch ein „Spargutschein“ ausgestellt werden. Dieser ermöglicht die vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben zur Finanzierung der Weiterbildung, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Die Förderungen sind kumulativ anwendbar. Voraussetzung für den Erhalt eines Spargutscheines ist ebenfalls die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.
12.12.11