| Trefferliste |
IBB Energetische Gebäudesanierung
| Förderart: | Darlehen |
| Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; Wohnungsbau & -modernisierung |
| Fördergebiet: | Berlin |
| Förderberechtigte: | Unternehmen; Öffentliche Einrichtung; Verband/Vereinigung |
| Ansprechpartner: | Investitionsbank Berlin (IBB) |
IBB Energetische Gebäudesanierung
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Berlin (IBB) gewährt Darlehen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei werden die bereits zinsverbilligten Darlehen der KfW Bankengruppe von der IBB mit einer weiteren Zinsvergünstigung ausgestattet.
Finanziert werden:
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die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115,
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die energetische Sanierung von Baudenkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Hausubstanz zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal,
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der Erwerb eines neu energetisch sanierten Wohngebäudes,
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Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Heizungsanlage sowie Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage,
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die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen sowie
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Wohnflächenerweiterungen am oder im Gebäude durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder Anbau.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren.
Voraussetzungen
Der Investitionsort muss in Berlin liegen.
Für das Wohngebäude muss vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich.
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Die Zinsverbilligung der IBB auf den Kredit der KfW-Bankengruppe beträgt zusätzlich bis zu 0,6% p.a.
Zinssatz: siehe
aktuelle Konditionen.
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 75.000 EUR bei Erreichen der KfW-Effizienzhaus-Standards und bis zu 50.000 EUR bei Einzelmaßnahmen.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der
Investitionsbank Berlin (IBB)
Immobilien und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. (0 30) 21 25-26 62
Fax (0 30) 21 25-43 00
E-Mail: immobilien@ibb.de
Internet: http://www.ibb.de
Immobilien und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. (0 30) 21 25-26 62
Fax (0 30) 21 25-43 00
E-Mail: immobilien@ibb.de
Internet: http://www.ibb.de
zu stellen.
Antragsformulare sowie weitere Informationen sind im
Internet erhältlich.
Quelle
Informationen der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand Mai 2013.
Wichtige Hinweise
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.